Kriminalität und Vandalismus

Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne klare Antworten

Versuchter Einbruchdiebstahl ohne Diebstahl. Ist das versichert?

Ja, die Reparatur von Schäden, die durch Einbruchsspuren (Schloss, Tür, Fenster) verursacht wurden, ist abgedeckt. Melden Sie es der Polizei und machen Sie Fotos.

Schäden an Gebäuden/Eigentum und gestohlene Güter innerhalb der Versicherungsgrenzen. Erklärung und Nachweisliste (Rechnungen/Fotos) erforderlich.

Ja, nach gewaltsamem Eindringen und wenn der Raum privat und verschlossen ist. Wertsachen können eingeschränkt werden. Gemeinschaftsbereiche sind ausgeschlossen.

Ja, im Falle von Gewalt oder Bedrohung. Taschendiebstahl oder Verlust ohne Gewalt ist ausgeschlossen. Immer melden.

Sorgen Sie für Sicherheit, rufen Sie gegebenenfalls 112 an, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, machen Sie Fotos und schicken Sie uns alles schriftlich.

Offizieller Bericht, Fotos von Schäden/Spuren, Liste der gestohlenen Waren mit Nachweis, Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Wiederbeschaffung, Datum und Uhrzeit.

Notreparaturen aus Sicherheitsgründen können durchgeführt werden, aber machen Sie vorher Fotos. Bei größeren Arbeiten ist es klüger, die Zustimmung abzuwarten.

Ja. Mit einer eigenen Reparaturwerkstatt behalten Sie die Kontrolle. Wir empfehlen dies. Zurich-Reparaturen vereinbaren Sie selbst über 933 660 777. Wir überwachen Ihr Dossier, nicht die Reparaturtermine.

Ja, die Reparatur von vorsätzlichen Schäden in Innenräumen ist in der Regel versichert. Melden Sie es der Polizei. Graffiti im Außenbereich ist in der Regel ausgeschlossen.

Gedeckt, wenn die Vermietung als solche in der Police aufgeführt ist. Sie benötigen einen Nachweis über den ursprünglichen Zustand (Fotos/Inventar). Verschleiß und Abnutzung sind nicht gedeckt. Ein Polizeibericht ist eine Voraussetzung.

Nein. Schäden und Räumung sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Rechtliche Schritte sind nur über eine gesonderte Prozesskostenhilfe gegen Hausbesetzer möglich, sofern Sie eine solche haben.

Ja, bei Schlüsselverlust, defektem Schloss oder Einbruchdiebstahl schickt Zurich einen Schlüsseldienst oder Sie können selbst einen beauftragen. Das Öffnen der Tür und das Auswechseln des Schlosses sind im Rahmen der Versicherungssumme versichert.

Wir prüfen Ihren Fall gründlich, holen zusätzliche Informationen ein und schalten bei Bedarf die richtigen Leute bei Zurich oder die Experten ein.

Hatten Sie einen Schaden? Wir kümmern uns für Sie darum.

Eine Reklamation ist schon ärgerlich genug, vor allem wenn man sich in einem anderen Land befindet und nicht alles in Ihrer eigenen Sprache abläuft. Deshalb sorgen wir dafür, dass Ihr Schaden korrekt, klar und so reibungslos wie möglich abgewickelt werden.