Atmosphärische Phänomene

Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne klare Antworten

Mein Eigentum wurde durch starken Regen beschädigt. Ist das versichert?

Ja, wenn laut einer amtlichen Messstelle mehr als 40 Liter pro m² und Stunde fallen, sind Schäden an Innenwänden, Decken oder Möbeln in der Regel gedeckt. Geringere Mengen sind nicht gedeckt.

Zurich stützt sich auf offizielle Wetterdaten von anerkannten Stellen. Sie prüft diese automatisch bei jeder Meldung und benachrichtigt Sie, sobald ein Experte bestätigt, dass der Grenzwert überschritten wurde.

Folgeschäden (innen) sind versichert, aber die Reparatur des Daches oder der Terrasse selbst geht immer zu Ihren Lasten. Es ist wichtig, diesen Schaden schnell zu beheben, um neue Schäden zu vermeiden.

Nein, die Ursache selbst - z. B. eine fehlerhafte Dacheindeckung oder Verfugung - ist nicht versichert. (Es sei denn, extreme Sturmwinde hätten das Dach beschädigt.) Nur Folgeschäden sind gedeckt, wenn der Regen außergewöhnlich stark war.

Das können Sie, sofern Sie eindeutige Fotos vor und nach den Arbeiten und eine detaillierte Rechnung vorlegen können. Ohne Nachweis kann Zurich den Schaden nicht anerkennen.

Das ist Ihre Entscheidung. Wer Gewissheit über die Entschädigung haben möchte, sollte auf die Zustimmung des Sachverständigen warten. Wer nicht warten will, kann bereits mit ausreichenden Nachweisen (Fotos + Rechnung) reparieren.

Fotos des Schadens (vorher und nachher), Beschreibung des Vorfalls, Datum und Uhrzeit sowie Rechnungen über Reparaturen. Offizielle Wetterdaten oder Warnungen sind ebenfalls hilfreich.

Wenn ja, besteht kein Versicherungsschutz bei irgendeiner Gesellschaft. Ihr Eigentum muss normalen Winden standhalten. Ab 75km/h gilt die Deckung von Zurich, die meisten anderen Versicherer decken nur ab 85 oder 95km/h

Nein, lose oder nicht verankerte Gegenstände sind standardmäßig ausgeschlossen. Gartenmöbel sind in der Regel gesondert versichert, ebenso wie feste Strukturen oder verankerte Elemente wie Markisen.

Ja, wenn der Hagel außergewöhnlich stark war. Schäden an Sonnenkollektoren sind nur im Rahmen bestimmter Policen gedeckt. Im Zweifelsfall prüfen wir gemeinsam Ihren Versicherungsschutz.

Machen Sie Fotos von den Geräten, fordern Sie einen technischen Bericht von einem Fachmann an und legen Sie die Reparaturrechnung vor. Bewahren Sie die Geräte auf, bis der Fall abgeschlossen ist.

Ein offizieller Wetterbericht und ein technischer Bericht der Reparaturwerkstatt sind ausreichend. Daraus sollte klar hervorgehen, dass der Schaden auf Überspannung oder Blitzschlag zurückzuführen ist und welche Teile dabei kaputt gegangen sind.

Dann werden wir gemeinsam prüfen, ob es zusätzliche Beweise gibt, wie z. B. lokale Zeitungsartikel oder Schäden durch Nachbarn. Wir verteidigen Ihren Fall bis zum Ende.

Ist dies der Fall, besteht kein Versicherungsschutz. Die Immobilie muss sich in einem normalen Zustand befinden. Wir können jedoch dabei helfen, zu beweisen, ob der Schaden teilweise durch das Wetter verursacht wurde.

Wir eröffnen Ihr Dossier, verfolgen die Kommunikation mit Zurich, liefern fehlende Informationen und kontaktieren Sie direkt, falls es zu Verzögerungen kommt. Sie haben eine einzige Anlaufstelle, bis alles geklärt ist.

Hatten Sie einen Schaden? Wir kümmern uns für Sie darum.

Eine Reklamation ist schon ärgerlich genug, vor allem wenn man sich in einem anderen Land befindet und nicht alles in Ihrer eigenen Sprache abläuft. Deshalb sorgen wir dafür, dass Ihr Schaden korrekt, klar und so reibungslos wie möglich abgewickelt werden.