Wasserschaden

Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne klare Antworten

Meine Immobilie hat einen Wasserschaden aufgrund eines Lecks in den eigenen Rohren. Ist dies versichert?

Ja, Zurich deckt die Reparatur von Lecks und Folgeschäden an Wänden, Decken und Böden. Ausbesserungsarbeiten oder die Erneuerung von ganzen Leitungen sind nicht versichert.

Nein. Die Reparatur von Kränen oder Geräten ist nie versichert. Die Folgeschäden, die sie verursachen, schon.

Das entscheiden Sie selbst. Wer Sicherheit haben will, wartet auf den Vertrag. Wer eine schnellere Reparatur wünscht, macht vorher deutliche Fotos und verlangt eine detaillierte Rechnung.

Fotos des Schadens, eine kurze Beschreibung der Ursache, das Datum des Vorfalls und die Rechnung für die Reparatur.

Ihr eigenes Leck und der Schaden werden über Ihre Versicherung abgewickelt. Die Nachbarn melden ihren Schaden ihrem eigenen Versicherer. Zurich entschädigt sie oder ihren Versicherer nur, wenn Ihre Haftung festgestellt wird.

Der Verursacher muss zunächst die Ursache beheben. Ihr Versicherer kann das nicht erzwingen. Danach melden Sie Ihren eigenen Schaden bei Zurich an.

In einigen Fällen können Sie über Ihre Police rechtliche Schritte einleiten. Zurich eröffnet dann ein Rechtsdossier und beauftragt einen Anwalt. Wir begleiten Sie bei der Gründung.

Legen Sie uns die Fotos und die Rechnung der Reparatur vor. Danach können Folgeschäden selbst oder durch Zurich repariert werden.

Die Reparatur des Lecks und Folgeschäden sind in der Regel gedeckt. Die Kosten für das Aufspüren und den Wasserverlust hängen von Ihrer Police ab. Legen Sie immer eine Rechnung vor, in der die beiden Kosten klar voneinander getrennt sind.

Das können Sie, je nach Ihrer Police. In der Regel sind Ortung, Reparatur und manchmal auch ein Teil des zusätzlichen Wasserverbrauchs abgedeckt. Wir prüfen dies gerne mit Ihnen.

Das tun sie oft. Sie können einen Preisnachlass beantragen und dabei die Rechnung der Reparatur als Nachweis verwenden. Dies geht direkt über das Wasserwerk, nicht über den Versicherer.

Nur wenn ein plötzliches Leck in den Wasserleitungen zum und vom Becken von einem Schwimmbadspezialisten festgestellt wird. Abnutzung, Verdunstung oder Risse in der Wanne sind ausgeschlossen.

Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Erklärung. Wir werden schnell prüfen, ob es sich um einen Wasserschaden oder ein Sickerwasser handelt und den entsprechenden Fall einreichen.

Wir öffnen Ihr Dossier, verfolgen es mit Zürich weiter und bleiben so lange in Kontakt, bis Klarheit herrscht. Ein einziger Ansprechpartner, in Ihrer Sprache, bis alles geklärt ist.

Hatten Sie einen Schaden? Wir kümmern uns für Sie darum.

Eine Reklamation ist schon ärgerlich genug, vor allem wenn man sich in einem anderen Land befindet und nicht alles in Ihrer eigenen Sprache abläuft. Deshalb sorgen wir dafür, dass Ihr Schaden korrekt, klar und so reibungslos wie möglich abgewickelt werden.